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Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO

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Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Diese Regelung besagt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerdienststellung gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen alle Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und noch aktiv sind, bis spätestens zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Rechnungsversand

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Wichtige Änderungen: Rechnungsversand über Gmail-Konto

Google aktualisiert seine Sicherheitsrichtlinien und schränkt den Zugriff auf Drittanbieter-Apps und -Geräte, die keine modernen Anmeldeverfahren nutzen, weiter ein. Das betrifft auch den Versand von E-Mails über Gmail-Konten. Hier sind die wichtigsten Informationen und Handlungsanweisungen: