E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wir die E-Rechnung B2B-Rechnungen über 250€ zur Pflicht. In Zukunft ist auch die Einführung eines Meldesystems geplant.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. E-Rechnungen müssen lt. dem Wachstumschancengesetz der Richtlinie 2014/55/EU und damit der Norm EN 16931 entsprechen. PDF-Rechnungen sind rein bildhafte Rechnungen und entsprechen nicht der geforderten Norm. Gültige Formate:
- ZUGFeRD 2.x: Ein Hybridformat, welches eine XML-Datei und eine für Menschen lesbare PDF-Datei enthält.
- XRechnung: Eine XML-Datei ohne visuelle Komponente, die von einer speziellen Software visualisiert wird.
DATEV E-Rechnungsplattform
Die DATEV E-Rechnungsplattform bietet mehrere Funktionen. Die Basisfunktionen können um kostenpflichtige Leistungen erweitert werden. Das E-Rechnungspostfach ist ab Ende 2024 verfügbar und kann bis 30.06.2025 kostenfrei genutzt werden. Dieses Postfach bietet die Möglichkeit des Empfangs von E-Rechnungen aus dem TRAFFIQX-Netzwerk, dem PeppolNetzwerk oder per E-Mail. Weitere Informationen zur DATEV E-Rechnungsplattform finden Sie hier
MELZER X3000
Wir werden mit Beginn 2025 den Versand von Rechnungen per E-Mail im Format ZUGFeRD 2.x ermöglichen. Darüber Hinweis ist eine Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform geplant, welche ab 05.2025 zur Verfügung stehen wird. Mit dieser Anbindung ist auch eine Nachverfolgung bzw. Statusabfrage versandten E-Rechnung möglich.
Ausblick
Ab 01.01.2027 sind alle Unternehmen mit > 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet E-Rechnungen zu versenden. Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen im B2B Bereich versenden. Ebenso startet im Jahr 2028 die verpflichtende Einzelumsatzmeldung an das Finanzamt.
Mit diesen bevorstehenden Herausforderungen sehen wir DATEV als starken Partner, welcher mit der E-Rechnungsplattform eine hervorragende Möglichkeit bietet.