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Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO

· 2 Minuten Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Diese Regelung besagt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerdienststellung gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen alle Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und noch aktiv sind, bis spätestens zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Wie muss gemeldet werden?

Die Meldung erfolgt elektronisch über das Mein ELSTER-Portal oder Softwareplattformen mit Anbindung an Mein ELSTER.

Was muss gemeldet werden?

Meldepflichtig sind Inbetriebnahme, Änderungen an der TSE, Außerbetriebnahme und Änderungen der Betriebsstätte. Innerhalb einer Meldung müssen sämtliche Kassen & TSEs einer Betriebsstätte gemeldet werden. Die jeweils letzte Meldung überschreibt alle vorangegangenen Meldungen. Dies besonders bei Verwendung einer Plattformlösung zu beachten, da eine manuelle Meldung über das Mein ELSTER-Portal die Meldung der Platform überschreiben würde. Eine neue Meldung muss immer dann erfolgen, wenn der IST-Zustand nicht mehr mit der letzten Meldung übereinstimmt.

Plattformen

Fiskaltrust

Fiskaltrust bietet im Umfang des Sorglos-Abonnements die Möglichkeit einer automatischen Meldung. Alternativ kann auch das Einzelprodukt Finanzamtsmeldung 4445-041030 erworben werden. Nachdem die automatische Meldung im Fiskaltrust-Portal aktiviert wurde, wird immer dann eine neue Meldung ausgeführt wenn sich der Zustand der Betriebsstätte ändert (TSE-Wechsel, Standortänderung usw..). Nähere Informationen zu fiskaltrust.Finanzamtsmeldungen erhalten Sie direkt von fiskaltrust.

DATEV

DATEV bietet im Rahmen der MeinFiskal (ehemals DATEV Kassenarchiv online) Schnittstelle die Möglichkeit Daten für die Kassenmeldung bereitzustellen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

MELZER X3000

Wir werden mit einem Update folgende Funktionalitäten bereitstellen:

  • Generierung des XML-Formulars für den Import in Mein ELSTER-Portal, mit der Übergabe allen Informationen, welche uns als Kassensystem zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass fehlenden Informationen wie das Anschaffungsdatum oder ähnliches manuell ergänzt werden muss.
  • Datenexport zu "DATEV MeinFiskal". Bei vorhandener Schnittstelle zu DATEV MeinFiskal wird es eine Möglichkeit geben, die aktuellen Kassendaten an DATEV zu übermitteln. Diese Daten stehen zur weiteren Verarbeitung in den DATEV-Produkten zur Verfügung.
Hinweis

Alle notwendigen Informationen, um eine Meldung manuell in Mein ELSTER durchzuführen, sind am Inbetriebnahme-Beleg, TSE-Verbinden-Beleg bzw. Außerbetriebnahme-Beleg ersichtlich.