E-Rechnung
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Ab dem 1. Januar 2025 wir die E-Rechnung B2B-Rechnungen über 250€ zur Pflicht. In Zukunft ist auch die Einführung eines Meldesystems geplant.
Ab dem 1. Januar 2025 wir die E-Rechnung B2B-Rechnungen über 250€ zur Pflicht. In Zukunft ist auch die Einführung eines Meldesystems geplant.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Diese Regelung besagt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerdienststellung gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen alle Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und noch aktiv sind, bis spätestens zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.